AGB's
1. Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich,
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir
schriftlich und verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und
haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden
nachgewiesenen Schadens. Dies gilt nicht, wenn die
Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Wird Ware auf Verlangen des Kunden versandt, so geht die Gefahr auf ihn
über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung
der Versendung Beauftragten übergeben haben.
Die Preise verstehen sich ab Lager der Nord Tyres GmbH. Falls nicht
anders vereinbart, trägt der Käufer die Kosten für Versand
und Verpackung.
3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des
Vertragsabschlusses, wenn zwischen Vertragsschluss und
vereinbartem Liefertermin weniger als vier Monate liegen. Ist eine
Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, sind wir
berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material- und
Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Es gilt dann der
erhöhte Preis des Tages der Lieferung. Der Kunde hat dann jedoch das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bis zum Tage der Lieferung
berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere
Material- und Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Das Recht auf
Preiserhöhungen besteht nicht, wenn
Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich
liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden
ohne Abzug in bar fällig. Wir sind nicht
verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie
herein, geschieht das nur erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem
jeweils geltendem Basiszinssatz zu verlangen. Das
Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis
vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden, oder wesentlich
niedriger, als von uns geltend gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 Euro ansetzen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit
Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch
künftige und bedingte Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns, erfüllt sind. Rücknahme der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag, soweit es sich um Verträge mit Unternehmen handelt. Bei
Geschäften mit Verbrauchern gilt die Rücknahme als
Rücktritt vom Vertrag.
Für Geschäfte mit gewerblichen Abnehmern und Vollkaufleuten gelten
folgende weitere Bestimmungen:
Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht
befugt, jedoch zu weiterer Veräußerung der
Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus
gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden
Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im
Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, solange eine uns erteilte
Einzugsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser
Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens zwei Wochen in
Verzug ist. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde,
seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns
unverzüglich seine vollständige Debitorenliste
vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der
Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das
Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher
für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen
nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung
nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte
Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.
Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein,
unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen; wir sind auch zur
Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware
ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen,
ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn,
unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz
der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware
berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen.
Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir
Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung- Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr
für Sachmängel
-auf die Dauer von zwei Jahren für neue Ware (PKW-Reifen und LKW-
Reifen),
-auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte PKW-Reifen und LKW-
Reifen,
-auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
Die Gewährleistungsfristen berechnen sich jeweils ab Auslieferung der
Ware an unseren Kunden.
Ein Reifen, für den Gewährleistung beansprucht wird, soll uns zusammen
mit dem vollständig ausgefüllten
Reklamationsformular übergeben oder versandt werden, um uns die
UÅNberprüfung der Beanstandung des Kunden zu
ermöglichen.
Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches werden wir den beanstandeten
Reifen auf unsere Kosten an den Kunden
zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Ablehnung verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit
kurzfristig gerügt werden.
Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt die Rügefrist für offenkundige
Mängel 6 Monate, für nicht offenkundige Mängel
2 Jahre ab Lieferung.
Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb
von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim
Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens
6 Monate ab Lieferung.
Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche
GewaÅNhrleistungsanprüche gegen uns ausgeschlossen. Der
Gewährleistungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl
des Kunden auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung
beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht,
zwischen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten zwei Versuche der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung
fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder RückgaÅNngigmachen des
Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Bei Geschäften mit Unternehmen sind wir berechtigt, bei
Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des
reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere
Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen
Gutschrift oder Zahlung.
GewaÅNhrleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel,
Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf
zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger
Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonstige auf der Ware
dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr
vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht
eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren,
insbesondere durch Überschreiten der für die
Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten
Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden
oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B.
dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden.
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen,
rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft
geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50km
Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt
wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit
hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten
im Freien gelagert wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung der Ware vorliegen, die auf
unsachgemäße Behandlung oder Unfall
zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten
Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne
Ventilaustausch (PKW-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring
(LKW/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert
wurden.
Bei berechtigter SachmaÅNngelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang
mit der Gewährleistungsabwicklung enstehenden
Aufwendungen.
Streitigkeiten über GewaÅNhrleistungsansprüche und
Reklamationsabwicklungen sollten durch die unabhängige Schiedsstelle des
Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. Bonn,
beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im
Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des
Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der
Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des
Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger
Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn der
Rechtsweg bestritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies
während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle
richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den
Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das
Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
7. Haftung
Wir haften auf Schadensersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, wenn
Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der
Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns
zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften
außerdem bei Verletzung von grundlegend
vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten
Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden. Im übrigen sind
Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen
Schäden.
Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit
wir nach den Bestimmungen der Produkthaftung in
Anspruch genommen werden.
8. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand unser Firmensitz. Telefonische oder
mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, berührt das die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Tarp, Februar 2002
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