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AGB


AGB's

 

1. Allgemeines

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen

unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Lieferung

Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir schriftlich und verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und

haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens. Dies gilt nicht, wenn die

Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Wird Ware auf Verlangen des Kunden versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung

der Versendung Beauftragten übergeben haben.

Die Preise verstehen sich ab Lager der Nord Tyres GmbH. Falls nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Kosten für Versand

und Verpackung.

3. Preise

Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses, wenn zwischen Vertragsschluss und

vereinbartem Liefertermin weniger als vier Monate liegen. Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, sind wir

berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material- und Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Es gilt dann der

erhöhte Preis des Tages der Lieferung. Der Kunde hat dann jedoch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bis zum Tage der Lieferung berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere

Material- und Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Das Recht auf Preiserhöhungen besteht nicht, wenn

Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

4. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug in bar fällig. Wir sind nicht

verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltendem Basiszinssatz zu verlangen. Das

Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis

vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden, oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 Euro ansetzen.

Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt

ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit

Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der

Geschäftsverbindung mit uns, erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt

vom Vertrag, soweit es sich um Verträge mit Unternehmen handelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern gilt die Rücknahme als

Rücktritt vom Vertrag.

Für Geschäfte mit gewerblichen Abnehmern und Vollkaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:

Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zu weiterer Veräußerung der

Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden

Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.

Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, solange eine uns erteilte Einzugsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser

Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens zwei Wochen in Verzug ist. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde,

seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste

vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das

Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen

nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte

Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein,

unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen; wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware

ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn,

unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware

berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir

Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

6. Gewährleistung- Sachmängelhaftung

Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr für Sachmängel

-auf die Dauer von zwei Jahren für neue Ware (PKW-Reifen und LKW- Reifen),

-auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte PKW-Reifen und LKW- Reifen,

-auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.

Die Gewährleistungsfristen berechnen sich jeweils ab Auslieferung der Ware an unseren Kunden.

Ein Reifen, für den Gewährleistung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten

Reklamationsformular übergeben oder versandt werden, um uns die UÅNberprüfung der Beanstandung des Kunden zu

ermöglichen.

Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden

zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit

kurzfristig gerügt werden.

Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt die Rügefrist für offenkundige Mängel 6 Monate, für nicht offenkundige Mängel

2 Jahre ab Lieferung.

Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim

Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung.

Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche GewaÅNhrleistungsanprüche gegen uns ausgeschlossen. Der

Gewährleistungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung

beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten zwei Versuche der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl

Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder RückgaÅNngigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.

Bei Geschäften mit Unternehmen sind wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des

reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen

Gutschrift oder Zahlung.

GewaÅNhrleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf

zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonstige auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr

vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die

Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B.

dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden.

f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,

g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt

wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,

i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,

j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall

zurückzuführen sind,

k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne

Ventilaustausch (PKW-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (LKW/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert

wurden.

Bei berechtigter SachmaÅNngelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung enstehenden

Aufwendungen.

Streitigkeiten über GewaÅNhrleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollten durch die unabhängige Schiedsstelle des

Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im

Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der

Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger

Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn der Rechtsweg bestritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies

während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den

Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.

7. Haftung

Wir haften auf Schadensersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, wenn

Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns

zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung von grundlegend

vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss

vorhersehbaren typischen Schaden. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.

Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen der Produkthaftung in

Anspruch genommen werden.

8. Allgemeine Regelungen

Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Telefonische oder

mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die

Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Tarp, Februar 2002

 


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